Strafbar oder nicht – die Rechtslage für Spieler und Anbieter einschätzen

Symbolische Darstellung der Strafbarkeit beim Geldspiel ohne Schweizer Lizenz mit Paragrafenzeichen und Richterhammer

Lesezeit rund 8 Minuten

Kaum eine Frage wird in der Nische so häufig falsch beantwortet wie die nach der Strafbarkeit. Manche Affiliate-Seiten behaupten, das Spielen bei nicht bewilligten Anbietern sei strafbar, andere verharmlosen die Risiken vollständig. Diese Seite klärt die Rechtslage anhand von zwei voneinander unabhängigen amtlichen Quellen und trennt sauber zwischen Anbieter und Spieler.

Warum das Anbieten ohne Konzession strafbar ist

Der entscheidende Massstab steht in Artikel 130 des Bundesgesetzes über Geldspiele. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür erforderlichen Konzessionen durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dabei nicht nur Aufsichts-, sondern auch Strafverfolgungsbehörde und wendet bei der Verfolgung illegal angebotener Spielbankenspiele das Verwaltungsstrafrecht an. Diese Strafnorm richtet sich klar gegen den Betrieb, also gegen jene, die ein nicht bewilligtes Angebot bereitstellen oder organisieren.

Die Behörde geht aktiv gegen illegales Geldspiel vor, wie regelmässige Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen belegen. In der Praxis betrifft die Strafbarkeit damit vor allem Betreiber illegaler Geräte und nicht bewilligter Online-Plattformen mit Bezug zur Schweiz. Die amtliche Darstellung dieser Strafnorm findet sich auf der Seite zu den strafbaren Handlungen der ESBK, die ausdrücklich auf Art. 130 BGS verweist. Wie diese Anbieter zusätzlich durch technische Massnahmen vom Schweizer Markt ferngehalten werden, beschreibt die Seite zu den Netzsperren der ESBK.

Behördliches Vorgehen gegen illegale Geldspielanbieter in der Schweiz

Weshalb sich Spielende nicht strafbar machen

Der zweite Teil von Artikel 130 BGS betrifft die spielende Person und fällt eindeutig aus: Wer als Spielerin oder Spieler in der Schweiz an einem nicht bewilligten Online-Geldspielangebot teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Diese Aussage ist nicht eine Auslegung dieser Redaktion, sondern wird von der zuständigen Behörde wortwörtlich bestätigt. In den häufig gestellten Fragen der ESBK heisst es klar, dass sich Spielende, die an einem unbewilligten Spielbankenspielangebot teilnehmen, nicht strafbar machen. Verboten und unter Strafe gestellt ist allein das Anbieten, nicht das Nutzen.

Erklärung, dass volljährige Spielende bei nicht bewilligten Angeboten nicht strafbar sind

Diese Klarheit ist deshalb so wichtig, weil im Netz viele gegenteilige Behauptungen kursieren. Eine zweite, vollständig unabhängige amtliche Quelle bestätigt denselben Sachverhalt: Das Bundesamt für Justiz hält in seinen Informationen zum Geldspielgesetz fest, dass sich nicht strafbar macht, wer als Spielerin oder Spieler in der Schweiz nicht bewilligte Online-Geldspielangebote nutzt. Damit liegen zwei voneinander unabhängige offizielle Belege vor, was die Aussage besonders belastbar macht. Die entsprechende Darstellung ist über die Geldspielgesetz-Informationen des Bundes öffentlich zugänglich.

Was die sogenannte Grauzone tatsächlich bedeutet

Aus der Kombination beider Aussagen ergibt sich die in der Branche oft als Grauzone bezeichnete Situation: Der Zugriff durch volljährige Spielende ist nicht strafbar, der Anbieterbetrieb mit Schweizer Bezug hingegen schon. Doch Straffreiheit ist nicht gleichbedeutend mit Risikofreiheit. Die ESBK weist ausdrücklich darauf hin, dass Spielende, die nicht bewilligte Angebote nutzen, auf eigene Gefahr spielen. Konkret bedeutet das, dass keine Sozialschutzmassnahmen greifen und die Auszahlung eines allfälligen Gewinns nicht garantiert ist.

Hinzu kommt ein besonderes finanzielles Risiko, das viele übersehen. Spielende gehen die Gefahr ein, dass ihre Einsätze und allfälligen Gewinne im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer also bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, riskiert nicht eine eigene Strafe, wohl aber den Verlust seines Geldes, ohne dass eine Schweizer Behörde dabei hilft. Diese und weitere praktische Gefahren werden auf der Seite zu den realen Risiken ohne Konzession systematisch dargestellt, einschliesslich der Frage, was bei einer verweigerten Auszahlung geschieht.

Darstellung des finanziellen Restrisikos in der rechtlichen Grauzone beim Spielen ohne Konzession

Wo die Grenzen der Straffreiheit verlaufen

Die Straffreiheit der Spielenden gilt für volljährige Personen im Rahmen der blossen Teilnahme. Sie ist keine generelle Erlaubnis und keine Ermutigung, sondern eine eng umrissene gesetzgeberische Entscheidung. Geldspiel ist in der Schweiz erst ab 18 Jahren zulässig, und der Schutz Minderjähriger ist ein zentrales Anliegen des Geldspielgesetzes. Wer Werbung für nicht bewilligte Angebote betreibt oder solche Angebote organisiert, bewegt sich ebenfalls ausserhalb der Straffreiheit, denn diese Handlungen fallen unter das verbotene Anbieten beziehungsweise unter die Werberegeln des Gesetzes.

Wichtig ist zudem die Abgrenzung zu anderen Pflichten. Die Nichtstrafbarkeit der Teilnahme sagt nichts darüber aus, ob Gewinne steuerlich zu deklarieren sind. Tatsächlich sind Gewinne aus ausländischen, nicht konzessionierten Casinos steuerlich anders zu behandeln als solche aus bewilligten Schweizer Anbietern. Dieser Unterschied wird häufig mit der strafrechtlichen Frage verwechselt, ist aber davon völlig getrennt. Wer die steuerlichen Folgen verstehen will, findet die Einordnung auf der Seite zum Versteuern von Gewinnen.

Hinweis auf die Altersgrenze von 18 Jahren beim Geldspiel in der Schweiz

Die Strafbarkeitsfrage richtig gewichten

Die nüchterne Bilanz lautet: Anbieter ohne Konzession sind strafbar, volljährige Spielende sind es nicht, und beide Aussagen stützen sich auf dieselbe gesetzliche Bestimmung sowie zwei unabhängige amtliche Quellen. Diese Klarheit ersetzt die verbreiteten Halbwahrheiten und ermöglicht eine sachliche Entscheidung. Sie befreit die Spielenden jedoch nicht von der Verantwortung, die tatsächlichen Risiken zu kennen, die mit dem fehlenden Schweizer Schutz verbunden sind.

Sachliche Zusammenfassung der Strafbarkeit von Anbietern und Spielern beim Casino ohne Lizenz

Wer die rechtliche Lage in ihrer Gesamtheit erfassen möchte, sollte diese Strafbarkeitsfrage immer im Zusammenhang mit dem Gesetz und der technischen Durchsetzung betrachten. Den Rahmen dafür liefert die rechtliche Übersicht, die alle drei Aspekte miteinander verknüpft. Den Einstieg ins gesamte Thema bietet die Hauptseite Casino ohne Lizenz im Überblick, die auch die praktischen und steuerlichen Fragen aufgreift.

Hilfe bei problematischem Spielverhalten

Glücksspiel kann süchtig machen. Wer das eigene Spielverhalten als belastend erlebt, findet kostenlose und anonyme Hilfe. Die nationale Spielsucht-Helpline ist rund um die Uhr unter 0800 040 080 erreichbar. Beratung bieten SOS Spielsucht und Sucht Schweiz. Geldspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Über den Autor

Reto Stalder beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung von Geldspielen und der rechtlichen Einordnung von Online-Glücksspielangeboten. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Schweizer Geldspielgesetz und der Abgrenzung legaler und nicht bewilligter Anbieter. Mehr zur Redaktion auf der Seite Über die Redaktion.

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